Bei der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit beim Polizeipräsidium Karlsruhe im letzten Jahr hatte der Wahlvorstand eine Bewerberin ausgeschlossen, weil sie sich der Hilfe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedient hatte. Die Wahl erklärte das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe jetzt für ungültig.