An das Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Vor allem muss für den Arbeitgeber aus dem Attest nachvollziehbar sein, warum der Arbeitnehmer keine Maske tragen kann.
Corona-Masken
Falsche Sicherheits-Zertifizierung – Geld zurück für Corona-Masken
Verkauft ein Unternehmen Masken mit einer CE-Zertifizierung, und stellt sich später heraus, dass diese eine Fälschung ist, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Urteil.