Corona

Rechtliches

Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig

Mit Beschlüssen in mehreren Eilrechtsverfahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt, dass der von sechs auf drei Monate verkürzte Corona-Genesenenstatus rechtswidrig bemessen ist. Grundlage hierfür war die von Bundestag und Bundesrat beschlossene und ab dem 15. Januar 2022 bundesweit in Kraft getretene Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.