Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts (LG) Bonn bestätigt, dass sog. Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Damit ist das Urteil des LG Bonn rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts (LG) Bonn bestätigt, dass sog. Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Damit ist das Urteil des LG Bonn rechtskräftig.