Ist in einem Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Arbeitszeit getroffen, lässt sich diese über die sog. Referenzmethode ermitteln. Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer seit vielen Jahren für denselben Arbeitgeber als Cutter tätig. Eine konkrete Festlegung zur Arbeitszeit gab es zunächst nicht. Der Fall kam vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Im Urteil hieß es, dass der...