Durch Einwirkung von kaltem Spritzwasser auf die heißen Dachziegel eines brennenden Gebäudes platzten diese bei einem Löscheinsatz der Feuerwehr teilweise ab, wobei Splitter auf den Pkw des Nachbarn fielen und diesen erheblich beschädigten. Die Verbandsgemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr haftet allerdings nur dann für den Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht worden ist (LG...