Eine Frau hatte ihren Wagen an einem Straßenrand abgestellt. An der Windschutzscheibe war eine Dashcam angebracht, die einen an der Straße gelegenen Hauseingang erfasste. Die Bewohner des Hauses fühlten sich dadurch überwacht und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das LG Memmingen gab den Anwohnern recht.