"Dashcam"-Aufnahmen können vor Gericht verwertet werden, auch wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Eine erste obergerichtliche, viel beachtete Entscheidung hatte zu dieser Frage vor zwei Jahren das Oberlandesgericht Stuttgart gefällt und – wie jetzt der BGH – die Beweisverwertung grundsätzlich für zulässig erklärt.
Dashcam
Pro: Oberlandesgericht lässt Dashcam-Video als Beweismittel zu
Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Dashcams sind kleine Videokameras, die Autofahrer an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe anbringen können, jedoch als datenschutzrechtlich umstritten gelten.
Contra: Landgericht erklärt Dashcam-Aufzeichnungen für unzulässig
Eine Frau hatte ihren Wagen an einem Straßenrand abgestellt. An der Windschutzscheibe war eine Dashcam angebracht, die einen an der Straße gelegenen Hauseingang erfasste. Die Bewohner des Hauses fühlten sich dadurch überwacht und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das LG Memmingen gab den Anwohnern recht.