Dashcam

Rechtliches

„Dashcam“-Aufnahmen sind vor Gericht als Beweis verwertbar

"Dashcam"-Aufnahmen können vor Gericht verwertet werden, auch wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Eine erste obergerichtliche, viel beachtete Entscheidung hatte zu dieser Frage vor zwei Jahren das Oberlandesgericht Stuttgart gefällt und – wie jetzt der BGH – die Beweisverwertung grundsätzlich für zulässig erklärt.

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Pro: Oberlandesgericht lässt Dashcam-Video als Beweismittel zu

Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Dashcams sind kleine Videokameras, die Autofahrer an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe anbringen können, jedoch als datenschutzrechtlich umstritten gelten.