Dashcams

Rechtliches

Dashcams: Videokameras auf dem Armaturenbrett sind verboten

Das Filmen im Straßenverkehr mit sogenannten Dashcams ist höchst umstritten – insbesondere wegen datenschutzrechtlicher Bedenken. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied Mitte 2014 in einem Fall über die Zulässigkeit solcher Kameras. Filmt der Fahrer mit der Dashcam andere Verkehrsteilnehmer, um die Aufnahmen anschließend ins Netz zu stellen oder der Polizei zu übergeben, so ist dies unzulässig.