Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) berichtet in seinem 32. Tätigkeitsbericht 2022 vom 14.06.2023 u. a. über E-Tickets im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung.