Hat es Big Brother in Zeiten von Corona leichter? Mit dieser Frage beschäftigte sich aktuell das Arbeitsgericht Wesel. Im zugrunde liegenden Fall kontrollierte eine betriebliche Videoüberwachung Arbeitnehmer auf Einhaltung von Sicherheitsabständen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Ein Server im Ausland anonymisierte die Aufnahmen. Der Betriebsrat hatte nicht mitbestimmt.