Nach den versuchten Flugzeuganschlägen mit flüssigen Sprengstoffen in London wurde Ende 2006 die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck erheblich beschränkt. Bekannt ist diese Regelung als sog. Flüssigkeits- oder 100 ml Regelung und sorgt seitdem für ständige Verärgerung bei den Fluggästen, aber auch für Kosten auf der Abfertigungsseite. Die Maßnahme sollte zeitlich befristet sein und enden...