Detektiv

Rechtliches

Überwachung von Arbeitnehmern

Das BAG entschied: Beauftragt der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einen Detektiv, so muss er seinen Verdacht auf konkrete Tatsachen stützen können. Veranlasst er, dass der Detektiv den Arbeitnehmer überwacht und fotografiert, ohne dass konkrete Tatsachen vorliegen, so handelt er rechtswidrig.

Sicherheit

Arbeitnehmerüberwachung: KEIN AUS für Beweisführung mit der Videokamera

Ein Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Praxis: Unternehmen, die in begründeten Verdachtsfällen wegen Straftaten ihre Mitarbeiter überwachen lassen wollen, haben nach wie vor die Möglichkeit dazu. Das BAG hat lediglich in seinem Urteil vom 19.02.2015 (Az.: 8 AZR 1007/13), die Überwachung ohne konkreten Verdacht als nicht zulässig erklärt. An der Gesetzeslage wurde somit...