Am 1. April 2017 wird das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft treten. Künftig wird es noch wichtiger werden, den Einsatz von Fremdpersonal korrekt einzuordnen: handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder handelt es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag. Bei falscher Einordnung drohen erhebliche Rechtsfolgen. Dabei ist, wie ein aktuelles Urteil des BAG zeigt...
Dienstvertrag
Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag
Nach § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird der Unternehmer durch einen Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg. Gegenstand eines Dienstvertrags nach § 611 Abs. 1 BGB ist dagegen die Tätigkeit als solche.