Werden Personalratsmitglieder von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt, darf dies nicht zur Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führen. In einem aktuellen Urteil entschied das BVerwG - anders als erwartet -, dass gegen dieses Benachteiligungsverbot nicht verstoßen wird, wenn Dienstherren freigestellte Personalratsmitglieder bei der Entscheidung über die Gewährung von Leistungsprämien...