Das KG Berlin hat entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens keinen Zugriff auf den Facebook-Account ihrer Tochter erhalten. Damit urteilte das Gericht zugunsten von Facebook und wies die Klage der Eltern ab. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten. Zuvor hatte das LG...