Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf einen Passagier auffordern, mit seiner Kamera zur Sicherheit ein Foto zu machen, um so feststellen zu können, dass es sich wirklich um eine Kamera handelt, so das Verwaltungsgericht München. Wenn es der Sicherheit diene, dürfen Passagiere dazu aufgefordert werden, die Funktionalität ihrer technischen Geräte unter Beweis zu stellen.