Auch ohne Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes oder anderer gesetzlicher Regelungen kann die Anordnung von Corona-Tests am Arbeitsplatz auch heute noch gerechtfertigt sein. Das zeigt die nachfolgende Entscheidung.
Direktionsrecht
Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
Arbeitnehmer können sich nicht auf die Verletzung von datenschutzrechtlichen Normen berufen, wenn ihr Arbeitgeber sie zur persönlichen Beantragung einer elektronischen Signatur verpflichtet. Der Arbeitgeber kann dies verlangen, wenn es für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.