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Rechtliches

Urteil: Wer darf sich „Polizei“ nennen?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte in einer aktuellen Entscheidung zu klären, ob sich ein Privatunternehmen den Namenszusatz „Polizei" geben darf (Az. 12 U 126/15). Das Unternehmen betrieb eine Internetdomain mit dem Namen „Polizei-Jugendschutz“. Dagegen geklagt hatte das Land Nordrhein-Westfalen.