Drogenkonsum

Prävention Rechtliches

Verbotene Waffe im Wohnzimmerregal

Die am BayVGH eingelegte Berufung eines Waffenbesitzers gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte blieb ohne Erfolg. Nach den Feststellungen des VGH musste die Waffenbesitzkarte durch das Landratsamt widerrufen werden, da der Waffenbesitzer waffenrechtlich unzuverlässig sei. Weiterhin habe das Verwaltungsgericht die gegen den Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen, weil der angefochtene...