Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts bedarf eine Eigenbedarfskündigung mit geplanter Wohnungszusammenlegung in einem Milieuschutzgebiet einer Erhaltungsgenehmigung. Weil die geplanten Umbaumaßnahmen dem Zweck der Milieuschutzverordnung zuwiderlaufen, erklärte das LG Berlin die Kündigung für unwirksam.