Dieses Urteil zeigt, dass Drohungen aus der Belegschaft, Eigenkündigungen auszusprechen, wenn ein Kollege nicht entlassen würde, allein nicht ausreichen, um dieser Person eine Druckkündigung auszusprechen.
Dieses Urteil zeigt, dass Drohungen aus der Belegschaft, Eigenkündigungen auszusprechen, wenn ein Kollege nicht entlassen würde, allein nicht ausreichen, um dieser Person eine Druckkündigung auszusprechen.