In einer aus 32 Einheiten bestehenden Eigentümergemeinschaft wurde am 17.12.2015 beschlossen, den Einbau, die Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern für sämtliche Wohnungen durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Einer der Eigentümer hatte bereits selbst Rauchwarnmelder installiert, und hielt deshalb eine weitere Ausstattung seiner Wohnung für nicht geboten. Er focht deshalb den Beschluss...
Eigentümergemeinschaft
Urteil: Rauchwarnmelder in Eigentumswohnungen
Wohnungseigentümer haben die Beschlusskompetenz für eine einheitliche Vollausstattung des Wohnungseigentums mit Rauchwarnmeldern. Hierbei kann sogar über die Anforderungen der Landesbauordnung hinausgegangen werden. Außerdem können die Eigentümer beschließen, einen externen Dienstleister mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung der Warnmelder zu beauftragen (LG Hamburg).