Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, kann der gekündigte Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung im Eilverfahren meist ohne Probleme durchsetzen.
Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, kann der gekündigte Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung im Eilverfahren meist ohne Probleme durchsetzen.