Ein an einer Autobahn rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der Autobahn und nicht nur für den Einfädelungs- bzw. Ausfädelungsstreifen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ein an einer Autobahn rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der Autobahn und nicht nur für den Einfädelungs- bzw. Ausfädelungsstreifen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden.