Der Gefahrenbegriff ist der entscheidende Schlüssel zur Beantwortung der Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns. Dabei hat der Begriff gerade unter dem Eindruck veränderter Bedrohungsszenarien Weiterungen erfahren, die ihn selbst als Bedrohung für ein rechtsstaatliches Polizeirecht erscheinen lassen. Dass dieser Befund aber verfehlt ist, soll nachfolgend belegt werden.
Eingriffsbefugnisse
Das neue Bayerische Polizeirecht
Es gehört zu den Kernaufgaben des Staates, Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu schützen. In der effektiven Erfüllung dieser Aufgabe liegt die eigentliche Legitimation des Staates und des bei ihm befindlichen Gewaltmonopols. Neue Gefährdungslagen und Bedrohungsmodalitäten, zumal durch die neuen Anschlagsstrategien des Terrorismus fordern den Staat heraus. Darauf reagieren die...
