Verkauft ein Unternehmen Masken mit einer CE-Zertifizierung, und stellt sich später heraus, dass diese eine Fälschung ist, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Urteil.
Verkauft ein Unternehmen Masken mit einer CE-Zertifizierung, und stellt sich später heraus, dass diese eine Fälschung ist, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Urteil.