Mit der Neuregelung wird die bisher noch nicht verbindlich für alle Arbeitgeber geregelte Entgeltbescheinigungsrichtlinie aus dem Jahre 2009 nun ab 1. Juli.2013 durch die verpflichtend anzuwendende Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.12.2012 zugestimmt.