EU-Richtlinie

Sicherheit

Vergleichsportal muss Kriterien für Trefferliste transparent machen

Eine englische Firma betrieb die Webseite »opodo.de«, auf der sie die Vermittlung von Hotels anbot. Auf der Webseite konnte sich der Nutzer nach Angabe der Eckdaten für die Buchung Hotellisten anzeigen lassen. Ein Verbraucherschutzverband hielt die beiden Auflistungsrubriken »Bewertung und Preis« sowie »Sterne und Preis« für wettbewerbswidrig.