Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit Beschluss vom 22.12.2021 entschieden, dass das Regierungspräsidium Tübingen zu Recht angeordnet hatte, die von der Antragstellerin hergestellten FFP2-Masken zurückzurufen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit Beschluss vom 22.12.2021 entschieden, dass das Regierungspräsidium Tübingen zu Recht angeordnet hatte, die von der Antragstellerin hergestellten FFP2-Masken zurückzurufen.