Europäischer Gerichtshof

Rechtliches

BAG: Verfall von Urlaubsansprüchen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt im Allgemeinen nur dann am Ende des Kalenderjahrs bzw. mit Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub jedoch gleichwohl nicht nimmt (BAG).