Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt und drogentypische Ausfallerscheinungen vorliegen. Hierbei reicht der einmalige Konsum schon aus.