Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hatte in einem Beschluss über den Führerscheinentzug eines Mannes zu entscheiden, der unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter unterwegs war.
Fahrerlaubnisentzug
Regelhafte Verneinung der Fahreignung bei einmaligem Konsum harter Drogen
Bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines Betäubungsmittels im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen.
Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei regelmäßig übermäßigem Gebrauch des Arzneimittels
Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Fußgänger unterwegs war, Marihuanageruch fest. Laut der Strafanzeige des Polizeireviers holte er einen Joint aus seiner Hosentasche hervor und legte ein auf ihn ausgestelltes Betäubungsmittelrezept vor, mit dem er gegenüber den Beamten den Besitz des Joints zu legitimieren versuchte.