Fahrlässigkeit

Rechtliches

Bundesgerichtshof zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass im Rahmen von Feuerwehreinsätzen auch eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht. Das bedeutet, dass die Haftung eben nicht – wie in anderen Konstellationen, in denen Menschen anderen zu Hilfe eilen (z.B. Notärzte) – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eintritt. Die Folgen der Haftung, also etwa die Pflicht zu Ausgleichszahlungen, treffen...