Die Verkehrsbehörde hatte unter Auflistung von acht mit unterschiedlichen Pkw, deren Halter eine Firmeninhaberin ist bzw. zur Zeit des jeweiligen Verstoßes war, begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen angeordnet, dass die Firmeninhaberin für sämtliche 23 auf ihre Firma zugelassenen Fahrzeuge vom Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids bis zum Ablauf von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zu führen...
Fahrtenbuch
Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrechts
Auf Frau A war ein Kraftfahrzeug zugelassen. Mit diesem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten. Dies wurde durch ein Radarfoto nachgewiesen. Auf ein Anhörungsschreiben des Polizeiverwaltungsamts hin teilte Frau A mit, es kämen mehrere Personen als Fahrer in Betracht, da das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt wegen eines Umzugs verliehen gewesen sei.