In einem aktuellen Urteil klagte eine Autofahrerin gegen die Stadt Ludwigshafen. Ein Ast war auf ihr parkendes Auto gefallen. Das Landgericht Frankenthal (LG) entschied, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht jedoch nicht verletzt habe. Die Frau hätte mit diesem Risiko rechnen müssen.
Fahrzeug
Mehr Sicherheit auf öffentlichen Plätzen
Finden wieder Veranstaltungen statt, rückt auch das Thema Sicherheit in den Vordergrund: Genehmigungsbehörden und Veranstaltende stehen in der Verantwortung, öffentliche Räume vor Angriffen mit Fahrzeugen zu schützen. Eine Herausforderung ist dabei, den Schutz ins Stadtbild zu integrieren und zugleich maximale Sicherheit zu bieten.
Verbotswidrige Benutzung eines Handys beim Führen eines Fahrzeugs
Die verbotswidrige Benutzung eines Handys beim Führen eines Fahrzeugs liegt nicht nur beim Ergreifen mit der Hand vor, sondern auch, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird. Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1a StVO ist über das Freihalten der Hände des Fahrers hinaus nämlich auch, sonstige Ablenkungen des Fahrers vom Verkehrsgeschehen zu verhindern.
Neue Mängelkategorie bei der HU: „Gefährlicher Mangel“
Bei der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs gibt es nun die zusätzliche Kategorie „Gefährlicher Mangel“. Die Neuerung wurde am 20. Mai 2018 im Zuge der EU-Harmonisierung in nationales deutsches Recht umgesetzt. Dabei wird eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur noch als vertretbar angesehen.
Pro: Oberlandesgericht lässt Dashcam-Video als Beweismittel zu
Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Dashcams sind kleine Videokameras, die Autofahrer an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe anbringen können, jedoch als datenschutzrechtlich umstritten gelten.
Contra: Landgericht erklärt Dashcam-Aufzeichnungen für unzulässig
Eine Frau hatte ihren Wagen an einem Straßenrand abgestellt. An der Windschutzscheibe war eine Dashcam angebracht, die einen an der Straße gelegenen Hauseingang erfasste. Die Bewohner des Hauses fühlten sich dadurch überwacht und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das LG Memmingen gab den Anwohnern recht.