Zwei Urteile des VG Ansbach haben die Aufmerksamkeit auf datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Anzeige von verbotswidrig auf Fuß- und Gehwegen geparkten Kraftfahrzeugen gelenkt. Gegenstand dieser Urteile ist die Übermittlung von Fotoaufnahmen solcher Fahrzeuge an die zuständigen Polizeidienststellen durch eine Privatperson.