In vorliegendem Fall hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die verkehrsgefährdende Wirkung zweier Fassadengemälde, die ein Unternehmen in Kombination mit einem Schriftzug auf einer Lagerhalle angebracht hatte, zu entscheiden.
In vorliegendem Fall hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die verkehrsgefährdende Wirkung zweier Fassadengemälde, die ein Unternehmen in Kombination mit einem Schriftzug auf einer Lagerhalle angebracht hatte, zu entscheiden.