Die Zollverwaltung darf die persönliche Steueridentifikationsnummer und das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt des Leiters der Personalabteilung bei dem betroffenen Unternehmen abfragen (FG Düsseldorf). Allerdings darf die Zollbehörde keine sensiblen Informationen über die persönliche Situation der betroffenen Person – wie ihren Familienstand, ihre Religionszugehörigkeit oder...