Finanzgericht

Rechtliches

Aufwendungen für Jägerprüfung als Werbungskosten?

Eine angestellte Landschaftsökologin kann die Aufwendungen für eine Jägerprüfung nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften absetzen (FG Münster). Es bleibt damit bei dem vom Bundesfinanzhof bereits aufgestellten Grundsatz, dass die Kosten der Jägerprüfung nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Jagd zur Berufsausübung gehört.

Rechtliches

Privatnutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

Eine mögliche Privatnutzung durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr bei Überlassung eines Feuerwehrfahrzeugs, um einen schnelleren Einsatz vor Ort zu gewährleisten, stellt keinen geldwerten Vorteil als zusätzlicher Arbeitslohn dar (FG Köln). Das Finanzamt legte gegen die Entscheidung des FG Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Der Ausgang des Revisionsverfahrens bleibt abzuwarten.