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Rechtliches

Ausreiseuntersagung gegen in Vergangenheit gewalttätigen Fußballfan nur bei verlässlicher...

Einem Fußballfan kann die Ausreise zur Teilnahme an einem Fußballspiel untersagt werden, wenn seine Teilnahme infolge vorausgegangener Gewaltbereitschaft dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schadet. Fehlen hinreichende Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gewaltbereitschaft, ist eine Ausreiseuntersagung nicht verhältnismäßig.