Verbrennt sich ein Fluggast durch erhebliches Mitverschulden an einer heißen Suppe und erleidet durch diese Handlungen somit einen Unfall, der vermeidbar gewesen wäre, so haftete die Fluggesellschaft nicht dafür.
Fluggesellschaft
Flugreisen: Powerbank und E-Zigaretten ins Handgepäck
Smartphone, Kamera, Tablet, Powerbank: wer auf Flugreisen elektronische Geräte mitnimmt, muss besondere Sicherheitsvorschriften beachten, erinnern die Experten von DEKRA. Der Grund sind die Lithium-Ionen-Akkus, aus denen Smartphone & Co. Ihren Strom beziehen. Aufgrund der hohen Energiedichte gelten für sie auf Flügen erhöhte Sicherheitsanforderungen.