Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die novellierte Bundesförderung “Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen” in Kraft getreten.