Am 1. April 2017 wird das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft treten. Künftig wird es noch wichtiger werden, den Einsatz von Fremdpersonal korrekt einzuordnen: handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder handelt es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag. Bei falscher Einordnung drohen erhebliche Rechtsfolgen. Dabei ist, wie ein aktuelles Urteil des BAG zeigt...