Fremdpersonal

Rechtliches

Einsatz von Fremdpersonal – Neue Rechtslage ab 01.04.2017

Am 1. April 2017 wird das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft treten. Künftig wird es noch wichtiger werden, den Einsatz von Fremdpersonal korrekt einzuordnen: handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder handelt es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag. Bei falscher Einordnung drohen erhebliche Rechtsfolgen. Dabei ist, wie ein aktuelles Urteil des BAG zeigt...