Führerschein

Rechtliches

Fahrerlaubnis kann bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden

Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Dies gilt auch, wenn die Verstöße lediglich mit einem Verwarngeld belegt wurden.

Rechtliches

Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei regelmäßig übermäßigem Gebrauch des Arzneimittels

Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Fußgänger unterwegs war, Marihuanageruch fest. Laut der Strafanzeige des Polizeireviers holte er einen Joint aus seiner Hosentasche hervor und legte ein auf ihn ausgestelltes Betäubungsmittelrezept vor, mit dem er gegenüber den Beamten den Besitz des Joints zu legitimieren versuchte.