Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Dies gilt auch, wenn die Verstöße lediglich mit einem Verwarngeld belegt wurden.
Führerschein
Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei regelmäßig übermäßigem Gebrauch des Arzneimittels
Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Fußgänger unterwegs war, Marihuanageruch fest. Laut der Strafanzeige des Polizeireviers holte er einen Joint aus seiner Hosentasche hervor und legte ein auf ihn ausgestelltes Betäubungsmittelrezept vor, mit dem er gegenüber den Beamten den Besitz des Joints zu legitimieren versuchte.
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter
Der Beschuldigte fuhr als Sozius auf einem E-Scooter, wobei er sich am Lenker festhielt. Die Fahrt wurde durch eine Polizeistreife beendet. Die Blutentnahme ergab für den Beschuldigten eine Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille. Das Amtsgericht Oldenburg hat daraufhin dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Straßenverkehrssicherheit: Anforderungen an Führerscheine und Durchsetzung der...
Die Kommission hat Vorschläge zur Modernisierung der Führerscheinvorschriften, auch zur Einführung eines unionsweit gültigen digitalen Führerscheins, sowie neue Bestimmungen vorgelegt, mit denen die grenzüberschreitende Durchsetzung der Verkehrsvorschriften vereinfacht werden soll.
Einmaliger Konsum von Amphetamin kann Fahrerlaubnis ausschließen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt und drogentypische Ausfallerscheinungen vorliegen. Hierbei reicht der einmalige Konsum schon aus.
BGH hebt Urteil gegen »Führerscheinkönig« teilweise auf
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den selbsternannten »Führerscheinkönig« in Teilen aufgehoben. 20 der 37 Betrugstaten seien verjährt, entschied das Gericht in Karlsruhe. Jetzt muss das Gericht in Detmold erneut entscheiden.