Der Beitrag zeigt auf, mit welchen rechtlichen Konsequenzen es verbunden sein kann, wenn Menschen als „Gaffer“ auftreten, also bei Unglücksfällen und Rettungseinsätzen zusehen, diese filmen oder sogar aktiv behindern. Ein solches Verhalten kann einerseits ordnungswidrig sein und andererseits sogar Straftatbestände erfüllen.