Bezüglich der Frage einer Brandverursachung hat das OLG München geurteilt, dass ein weiterer Vortrag des Geschädigten für das Eingreifen der Grundsätze über den Anscheinsbeweis nicht erforderlich ist, wenn feuergefährliche Arbeiten vorgenommen werden und ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Entstehung eines Brandes besteht.
Gasbrenner
Gebäudebrand durch Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner
Entsteht durch das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ein Brand an einem Gebäude, so ist der Feuerversicherer berechtigt, einen Teil der Schadensleistungen zu kürzen (OLG Celle). Der Hausbesitzer hatte einen Bekannten angewiesen, das in den Pflasterfugen vorhandene Unkraut mit einem Gasbrenner zu vernichten.
