Gaststätte

Rechtliches Sicherheitskonzepte

Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Gaststättenterrasse

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer Entscheidung bestätigt, dass der Besucher einer im Außenbereich einer Gaststätte liegenden Terrasse, deren Belag einen rustikalen, mediterranen Eindruck vermittelt, nicht mit einer vollständig ebenen Fläche rechnen kann. Der Gastwirt sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand der Terrasse herzustellen.