Gefährdungsanalyse

Rechtliches

Neue Gefahrgutvorschriften

Am 01.01.2015 traten die neuen Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Unternehmen und deren Werkschutz, die mit gefährlichen Gütern zu tun haben, sollten sich mit den Änderungen beschäftigen. Umgesetzt werden müssen sie nämlich bis zum 01.07.2015.