Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sind für den hygienekonformen Betrieb ihrer Trinkwasserinstallation verantwortlich. Wie dies zu gewährleisten ist, regeln die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Doch bei genauer Betrachtung stellt sich heraus, dass dies in punkto Gefährdungsanalyse bei Legionellen realiter nur bedingt möglich ist.
Gefährdungsanalyse
Neue Gefahrgutvorschriften
Am 01.01.2015 traten die neuen Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Unternehmen und deren Werkschutz, die mit gefährlichen Gütern zu tun haben, sollten sich mit den Änderungen beschäftigen. Umgesetzt werden müssen sie nämlich bis zum 01.07.2015.