gefährliche Körperverletzung

Rechtliches

Beschluss: Beifahrer als Straftäter im Straßenverkehr

Ein Autofahrer und sein Beifahrer beschlossen, einen Fahrradfahrer aufgrund seiner riskanten Fahrweise „vom Rad zu holen“ – was nicht ohne Folgen blieb. Öffnet ein Mitfahrer die Beifahrertür, um einen neben dem Fahrzeug befindlichen Radfahrer auffahren zu lassen, so kann er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bestraft werden (OLG Hamm).